Verhaltenskodex

ALLGEMEINES

Der Verhaltenskodex fundiert auf den Verhaltens- und Handlungsgrundsätzen, die Vimar und die beherrschten Gesellschaften (nachstehend gemeinsam ‘Vimar’) in der Gründungsphase sowie bei der Ausübung/Durchführung der Unternehmenstätigkeit in Anwendung gebracht haben. Sie wurden von der Gesamtheit seiner Geschäftsführer, Manager und Arbeitnehmer nachvollzogen und angewendet.
Besagte Grundsätze werden nun im vorliegenden Verhaltenskodex aufgegriffen. Das gesamte Vimar Personal ist verpflichtet, sie anzuwenden und sich für ihre Anwendung einzusetzen. Vimar setzt sich außerdem dafür ein, dass sich alle mit ihm interagierenden Rechtsträger an diese Grundsätze halten.
Der Verhaltenskodex stellt das Engagement von Vimar dar, die eigene Tätigkeit im Rahmen der geltenden Gesetze und der auferlegten ethischen Vorschriften abzuwickeln, und ist integrierter sowie wesentlicher Bestandteil der Organisations-, Geschäftsführungs- und Kontrollvorgabe, deren Anwendung Vimar entsprechend den Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 231/2001 betreffs der Verwaltungspflichten der Gesellschaften beschlossen hat.
Dieser vom Vimar Verwaltungsrat gebilligte Verhaltenskodex beschreibt die Verhaltensnormen, die unter Wahrung der von Vimar eingegangenen Grundsätze und Werte auf den Schutz des guten Rufs des Unternehmens ausgelegt ist.
Besagten Grundsätzen kommt eine Schlüsselrolle in allen Ländern zu, in denen Vimar tätig ist. In ihrer Eigenschaft als Teil der Vimar Gruppe verpflichten sich daher alle Arbeitnehmer/Mitarbeiter, den Verhaltenskodex zu befolgen und die Gesellschaft zu unterstützen, die darin enthaltenen Bestimmungen anzuwenden und sich für ihre Anwendung einzusetzen.
Der Verhaltenskodex geht nicht auf alle ethischen Grundsätze ein, nach denen sich die einzelnen Arbeitnehmer/Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit für Vimar richten müssen, und ist nicht als Ersatz, vielmehr als Integration der gesetzlichen Auflagen und anwendbaren Rechte, der internen Regelvorschriften, Verfahren und/oder der bei Vimar bestehenden sowie im unternehmensinternen Intranet einsehbaren organisatorischen Vorkehrungen zu verstehen.

 

VERHALTENSGRUNDSÄTZE

Bei der Durchführung seiner Tätigkeit legt Vimar jeder Beziehung/Handlung rechtmäßige und redliche Verhalten zugrunde, die seit jeher die Vertrauensbasis der Beziehungen mit unseren Kunden, Lieferanten und mit der Gemeinschaft bilden.
Vimar führt seine Tätigkeit unter Beachtung der in den operierenden Ländern geltenden Gesetze aus, auch im Hinblick auf die Vermeidung bzw. Beschränkung der Verwaltungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit.
Jeder Rechtsträger, der im Namen und auf Rechnung von Vimar handelt, muss bei der Durchführung der Tätigkeiten zusammen mit oder auf Rechnung von Vimar die in diesem Verhaltenskodex enthaltenen Grundsätze beachten.
Die Verhaltensgrundsätze nehmen unsere ganze Fähigkeit, Intelligenz und auf Hingabe, Begeisterungsvermögen und positive Energie fokussierte Arbeitsbereitschaft in Anspruch, wie auch auf:

a) Das berufliche Engagement beim Erbringen der übertragenen Aufgaben, das im permanenten Einsatz der erworbenen Kompetenzen und des entsprechenden Know-hows besteht und deren Aufarbeitung beinhaltet. Jeder Arbeitnehmer/Mitarbeiter hat sich um seine Kompetenzen und Professionalität zu bemühen, die er durch die Erfahrung und Mitarbeit der Arbeitskollegen bereichern soll. Er hat außerdem eine konstruktive und proaktive Haltung an den Tag zu legen, Entscheidungen nach den Grundsätzen soliden und umsichtigen Handelns zu treffen und die potenziellen Risiken sorgfältig abzuschätzen, und zwar im Bewusstsein, dass die persönlichen Entscheidungen zum Erzielen positiver Unternehmensergebnisse beitragen.
Jeder Arbeitnehmer/Mitarbeiter hat sich dafür einzusetzen, seinen effektiven Beitrag besonders unter Wahrung der Umwelt, der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu leisten.

b) Die Achtung der Personenwürde ist eine absolute Voraussetzung für die persönliche und berufliche Entwicklung der Individuen. Die Qualität der Personen ist ausschlaggebend für das Wachstum und den Fortschritt. Von den und für die Personen wünschen wir das Beste im Namen der Kohärenz und Transparenz. Wertvolle Personen, die mit Anregungen, Verantwortungsbewusstsein und Teamgeist am Unternehmensleben teilnehmen, fördern und belohnen wir. Führungs- und Tätigkeitsgebaren, die dem Wohl des Unternehmens die persönliche Genugtuung unterordnen, lehnen wir ab.

c) Die Integrität verpflichtet den Einzelnen zur Ehrlichkeit bei der Ausübung seiner Berufstätigkeit. Die Integrität macht keine Zugeständnisse bei Konflikten zwischen persönlichen Interessen und denjenigen, die es kraft der Berufstätigkeit zu verfolgen gilt. Und zwar sowohl unternehmensintern wie auch im Umgang mit Dritten, egal welche Gepflogenheiten vor Ort herrschen sollten. Wir verpflichten uns zur Verbreitung einer Kultur des Umwelt-, Gebiets- und Gesundheitsschutzes.

d) Die Fairness fordert Redlichkeit und Korrektheit im Umgang mit Kollegen und Außenmitarbeitern. Darin einbegriffen ist das Befolgen der unternehmensinternen Vorschriften und Regeln durch ein transparentes Verhalten gegenüber allen und bei allen Anlässen.

 

HANDLUNGSGRUNDSÄTZE

Vimar hat außerdem die Handlungsgrundsätze festhalten wollen, die die Aktivitäten aller seiner Geschäftsführer, Manager und Arbeitnehmer und/oder der Dritten, die im Namen und auf Rechnung von Vimar handeln, bei der Ausübung ihrer Funktionen lenken.
Die Qualität ist unser Credo, und darauf fußt unsere konsolidierte Zuverlässigkeit.
Bestimmt wird unsere Tätigkeit durch wirtschaftliches Bewusstsein unter Wahrung der Rechtmäßigkeit, der Umwelt, der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Wir planen unsere Aktivitäten und prüfen deren Ergebnisse unter Wahrung der Transparenzgrundsätze im Sinne der Steuer-, Rechnungslegungs-, Verwaltungs- und Gesellschaftsvorschriften.

a)      Achtung der Personenwürde

Die Wertigkeit und der Schutz der Person stehen bei Vimar an erster Stelle. Von daher bieten wir unseren Arbeitnehmern gerechte, angemessene und gesetzeskonforme Arbeitsbedingungen sowie ein System der betrieblichen Fürsorge.

Kinderarbeit
Vimar garantiert die Abschaffung von Kinderarbeit jeder Art und beschäftigt bei der Ausübung seiner Tätigkeit keine Personen, deren Alter gemäß den Bestimmungen am Durchführungsort der Arbeit unter dem für die Beschäftigung festgelegten liegt. Vimar setzt sich dafür ein, keine Lieferbeziehungen zu Rechtsträgern zu pflegen oder einzugehen, die besagten Grundsatz nicht einhalten.

Vereinigungsfreiheit
Vimar räumt seinen Arbeitnehmern das Recht auf Vertretung durch Gewerkschaften oder andere gemäß der geltenden Gesetzgebung gewählte Vertretungen. Die Verhandlungen mit den Gewerkschaftsverbänden führt Vimar auf der Grundlage eines konstruktiven Ansatzes.

Chancengleichheit
Vimar setzt sich dafür ein, sämtlichen Aspekten des Arbeitsverhältnisses, sprich Einstellung, Ausbildung, Entlohnung, Aufstieg, Versetzung und Beendigung des Verhältnisses, objektive Kriterien im Zusammenhang mit der Aufgabe und den Kompetenzen zugrunde zu legen und jede Differenzierung, insbesondere im Hinblick auf Rasse, Geschlecht, sexuelle Orientierung, soziale und persönliche Stellung, körperliche Verfassung und Gesundheitszustand, Behinderung, Alter, Staatsbürgerschaft, Religion oder politische Einstellung zu vermeiden. Vimar verpflichtet sich außerdem, allen Arbeitnehmern Chancengleichheit im Bereich der Beschäftigung und des beruflichen Aufstiegs zu garantieren. Jedes betriebsinterne sowie -externe Verhalten, das diesen Grundsätzen widerspricht, wird als inakzeptabel betrachtet.

 b)     Einhaltung der Regeln beim Geschäftsgebaren
Vimar fördert das auf Ehrlichkeit und Fairness basierenden ethischen Geschäftsgebaren und richtet das Verhalten seiner Arbeitnehmer nach diesen Grundsätzen aus. Die Geschäftsbeziehungen gründen auf Verträge, die insbesondere unter dem Aspekt des freien Wettbewerbs und unter Anwendung nicht diskriminierender Geschäftsgebaren laut der nationalen, europäischen und internationalen Gesetzgebung vereinbart und abgeschlossen wurden. Zu diesem Zweck darf kein Arbeitnehmer Insider-Informationen missbrauchen, falsche und unrichtige Angaben bereitstellen oder unlautere Praktiken und Verhaltensweisen an den Tag legen.

c)      Wahrung der Rechtmäßigkeit
Das Unternehmen wendet in jedem Bereich die Gesetze und Regelvorschriften des oder der Länder an, in dem oder in denen es seine Tätigkeit auch über die von ihm beherrschten Gesellschaften ausübt. Unabhängig von ihrer Qualifikation sind sämtliche Arbeitnehmer über die ihre Tätigkeit betreffenden rechtlichen Implikationen unterrichtet, werden dementsprechend geschult und informiert.
Vimar untersagt insbesondere auch, vorsätzlich Nutzen aus ggf. lückenhaften oder unzulänglichen Vorschriften zu ziehen, sollte das zum Einsatz kommende Verhalten gegen die Unternehmensregeln verstoßen.
Das Unternehmen hat die geeigneten Instrumente bereitgestellt, um jeden Mitarbeiter über die Rechtsvorschriften sowie über alle aus der Anwendung der Betriebssysteme ableitbaren Anordnungen zu informieren bzw. darin zu schulen.

d)     Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz

Das Unternehmen hat die geeigneten Maßnahmen ergriffen, um den bestmöglichen Schutz der Gesundheit, der Sicherheit am Arbeitsplatz und die Verhütung sämtlicher potenzieller Gefahrenquellen im Hinblick auf eine ständige Verbesserung zu gewährleisten.
Diese Politik wird sowohl gegenüber den eigenen als auch den betriebsexternen Arbeitnehmern im Rahmen deren Arbeitseinsätze an den Standorten des Unternehmens umgesetzt.
Um die Einhaltung des Gesundheits- und Sicherheitsmanagements zu fördern und zu überprüfen, bedient sich das Unternehmen eines implementierten Systems, das sich aus dem gemeinsam nachvollzogenen und aktualisierten Risikobewertungsdokument ableitet, das seinerseits in regelmäßigen Zeitabständen geprüft, durch unabhängige Drittstellen zertifiziert wird und auf internationale Normen (EN ISO 45001) und die Unternehmenspolitik für Qualität, Umwelt und Sicherheit Bezug nimmt.
Sämtliche Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Drittpersonen sind nicht nur zum rigorosen Befolgen aller Maßnahmen angehalten, die durch die internen Vimar Verfahren und Regelvorschriften betreffs Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vorgeschrieben werden und entsprechend den einschlägigen Gesetzesbestimmungen erstellt und aktualisiert wurden, sondern auch zum Einbringen eigener Vorschläge und Meldungen.

e)      Umweltverpflichtung

Mit Blick auf eine nachhaltige Entwicklung und eine verbesserte Betriebssicherheit fördert das Unternehmen aktiv den Umweltschutz. Vimar ist seit jeher um die Verbesserung der Umweltauswirkungen seiner Produkte sowie seiner Aktivitäten bemüht, und zwar durch entsprechende Maßnahmen zur Senkung der Umweltauswirkungen bereits ab der Planung der Produkte sowie im Zuge des gesamten Herstellungsprozesses. Vimar ist außerdem um die Verhütung möglicher Gefahren für die Bevölkerung und das natürliche Umfeld bemüht. Das erfolgt nicht nur unter Einhaltung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen, sondern auch unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Fortschritte und der hinzugewonnen Erfahrung auf diesem Gebiet. Verfolgt werden diese Ziele ebenfalls durch die freiwillige Orientierung an der für die Umweltmanagementsysteme geltende Bezugsnorm EN ISO 14001 zur Umsetzung der Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitspolitik.

f)        Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft

Da sich Vimar des auch nur indirekten Einflusses bewusst ist, den seine Aktivität auf sein Tätigkeitsumfeld, auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung sowie auf das Allgemeinwohl auszuüben vermag, richtet es seine Investitionen und seine Entwicklung gezielt auf Nachhaltigkeit unter Achtung der lokalen Gemeinschaften.

g)      Wahrung der Transparenzgrundsätze im Sinne der Steuer-, Rechnungslegungs-, Verwaltungs- und Gesellschaftsvorschriften sowie bei der Buchführung

Vimar setzt adäquate Standards für Finanzplanung, Controlling und Rechnungslegung ein und geht dabei mit maximaler Transparenz vor. Diese Transparenz basiert auf wahrheitstreuen, akkuraten und vollständigen Ausgangsinformationen zu den Buchungen. Das Gesetz schreibt die Vollständigkeit, Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Unterlagen zur Aktivität von Vimar vor. Die Gesellschaft muss alle Unterlagen sorgfältig und getreu erstellt werden und dürfen keine falschen oder nicht den betrieblichen Umständen entsprechende Angaben enthalten. In Abhängigkeit von den Unternehmensgrundsätzen und Verfahren sind sämtliche Zahlungen durch angemessene Unterlagen zu belegen.  Alle von Vimar geleisteten oder empfangenen Zahlungen sind vorschriftsmäßig in den Büchern, Unterlagen und Konten der Gesellschaft zu verzeichnen. Es dürfen keine Verbuchungen unterlassen oder absichtlich gefälscht werden, um die darin geführten Beträge für rechtswidrige und gegen die Verfahren verstoßende Zahlungen zu verwenden. Zur Umsetzung seiner Unternehmenspolitik trägt Vimar Sorge für die prompte Erstellung periodischer Kapitalflussrechnungen, die vollständig, akkurat, glaubwürdig, klar und verständlich sein müssen. In den Beziehungen mit den Kontrollorganen der Gesellschaft sind alle Vimar Arbeitnehmer/Mitarbeiter, die mit diesen Rechtsträgern interagieren, zu größtmöglicher Kooperationsbereitschaft und Transparenz bei den lt. Gesetz vorgesehenen Kontrollaktivitäten angehalten.

h)     Schutz des freien Wettbewerbs

Vimar setzt sich für den Schutz der fairen Wettbewerbsregeln ein, erkennt die Grundsätze der Marktwirtschaft an (Kartellrecht) und nimmt Abstand von verschleierten Handlungen und vom Missbrauch seiner dominierenden Position. Untersagt sind gegen den fairen Wettbewerb und die Kartellrechtsvorschriften verstoßende Vereinbarungen, wie auch Vereinbarungen mit Mitbewerbern über Preise, Aufteilung der Märkte oder über Preisstrategien oder Verkaufsbedingungen.        

i)       Korruptionsverbot

Vimar setzt sich dafür ein, die in den operierenden Ländern geltenden Anti-Korruptionsgesetze einzuhalten, und verlangt von all seinen Arbeitnehmern und Mitarbeitern, in jeder Phase der für Vimar ausgeübten Arbeitstätigkeit mit Ehrlichkeit und Integrität zu handeln.

j)       Beziehungen zu Lieferanten

Vimar fordert von seinen Lieferanten die Einhaltung der im Vimar Verhaltenskodex verankerten Grundsätze und Werte.
Diejenigen, die mit den Lieferanten handeln und verhandeln, sind zu einer korrekten und transparenten Kommunikation angehalten. Während der Auswahl und für die gesamte Dauer der Lieferung ist ein auf die Qualitäts- und Dienstleistungsniveaus und die Wettbewerbsfähigkeit der Kosten basierender Ansatz zu verwenden.
Die Lieferanten werden nach allgemeinen Bewertungskriterien im Hinblick auf die Qualität der bereitgestellten Leistungen und Produkte, wie auch auf die Wettbewerbsfähigkeit, Professionalität und Technik ausgewählt. Der Auswahl der Lieferanten liegt eine fortlaufende Kontrolle der Erfüllung dieser Anforderungen zugrunde. Vertragsabschlüsse mit Lieferanten müssen in jedem Fall auf klar durchschaubaren Beziehungen bar jeglichen Abhängigkeitsverhältnisses fundieren.

k)     Beziehungen zu Kunden

Aufrichtigkeit und Achtung gegenüber Kunden und Dritten haben einen zentralen Stellenwert beim Festlegen der einzuschlagenden Wege. Die Beziehungen zu den Kunden müssen auf gegenseitigem Vertrauen und reziproker Zufriedenheit fundieren. Den Kunden vor allen Dingen wird das Bestreben garantiert, ihnen Produkte, Leistungen, Support und Beratung zu liefern, deren Qualitätsstandard ihre Erwartungen übertrifft. Alle Kundenbeziehungen haben nach Transparenzgrundsätzen sowie unter Einhaltung der marktwirtschaftlichen Regeln und Kartellrechtsvorschriften zu erfolgen. Den Beziehungen zu den Vimar Kunden sind zuverlässige, korrekte Verhaltensweisen zugrunde zu legen, wobei dem Kunden vollständige und genaue Informationen über die angebotenen Produkte und Leistungen bereitgestellt werden müssen.

l)       Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung

Sämtliche Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung haben nach den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit und Transparenz zu erfolgen und dürfen ausschließlich von den zuständigen, delegierten und/oder dazu berechtigten Unternehmensfunktionen geführt werden.
Kein Arbeitnehmer/Mitarbeiter darf Beamten der öffentlichen Verwaltung oder deren Familienmitglieder Vorteile in Form von Zahlungen oder andere geschäftliche und wirtschaftliche Vorteile anbieten, um dadurch einen Verwaltungsposten oder -akt zu erhalten oder zu bewahren.
Geschenke, Spenden und andere Vergütungen, die der öffentlichen Verwaltung zum Zweck unrechtmäßiger Vorteile und zur Beeinflussung des unabhängigen Urteilsvermögens des Empfängers erbracht werden, sind untersagt.
Unbeschadet der vorgenannten Bestimmungen sind Geschenke an öffentliche Rechtsträger insoweit zulässig, als diese von geringem Wert (Höchstwert 100€ oder entsprechender Betrag in einer anderen Währung) sind, gemäß den geltenden Gesetzen des Landes, in dem die öffentliche Verwaltung ansässig sind, den anwendbaren Verordnungen, Verfahren, Geschäftspraktiken und/oder Anlässen angeboten werden. Besagte Geschenke dürfen darüber hinaus nicht den Eindruck erwecken, dadurch unrechtmäßige Vorteile zu erlangen und einen unzulässigen Einfluss auf die Tätigkeit des Empfängers zu nehmen. Diese Ausgaben müssen in jedem Fall genehmigt und entsprechend dem Unternehmensverfahren dokumentiert werden.

m)   Geldwäsche

Vimar übt seine Tätigkeit unter Wahrung der geltenden Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und der einschlägigen Bestimmungen der zuständigen Behörden aus.
In diesem Zusammenhang verpflichtet sich jeder Arbeitnehmer/Mitarbeiter, von Handlungen abzusehen, die im Sinne der Korrektheit und Transparenz für verdächtig befunden werden. Insbesondere setzen sich alle Arbeitnehmer dafür ein, vorab die Informationen über Kunden, Lieferanten und Außenmitarbeiter zu überprüfen, um ihre Redlichkeit und die Rechtmäßigkeit ihrer Tätigkeit nachzuweisen. Etwaige Regelwidrigkeiten werden umgehend und im Einklang mit den betreffenden Unternehmensverfahren dem Aufsichtsgremium gemeldet.
Die Arbeitnehmer verpflichten sich außerdem, im Sinne der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche so zu handeln, dass sie nicht in Vorgänge verwickelt werden, die möglicherweise die Geldwäsche von Erträgen aus rechtswidrigen oder kriminellen Tätigkeiten begünstigen könnten.

n)     Wirtschaftliche Beziehungen zu Vereinigungen, Zuschüsse und Sponsoring

Die Gewährung von Zuschüssen und Sponsoringinitiativen müssen sich in jedem Fall an die in den Unternehmensverfahren und -richtlinien festgelegten Kriterien orientieren.

o)      Interessenkonflikt

Ein ‘Interessenkonflikt’ liegt in all den Fällen vor, in denen ein Arbeitnehmer/Mitarbeiter zwischen den eigenen Interessen und denen der Gesellschaft wählen muss. Im besonderen ist jeder Arbeitnehmer/Mitarbeiter zur Vermeidung jedes möglichen Interessenkonflikts unter besonderem Verweis auf persönliche Interessen verpflichtet. Aus der zugunsten von Vimar erbrachten Leistung darf kein persönlicher Nutzen gezogen werden, stattdessen ist stets im Interesse der Gesellschaft zu handeln und jede Konfliktsituation zu vermeiden. Jeder Vimar Arbeitnehmer muss seinem Vorgesetzten unverzüglich über jede Situation Bericht erstatten, die einen Interessenkonflikt darstellt, hervorrufen oder auch nur als solcher erscheinen könnte.

p)     Schutz der Betriebsinformationen und personenbezogenen Daten

Bei der Ausübung seiner Aufgaben in der Gesellschaft könnte der Arbeitnehmer/Mitarbeiter Kenntnis von Informationen erhalten, die von der Gesellschaft oder von Partnern derselben als vertraulich eingestuft werden. Angesichts besagter Informationen ist jeder Arbeitnehmer/Mitarbeiter verpflichtet, die in der Unternehmenspolitik festgelegten Bestimmungen zur Informationssicherheit, inklusive der elektronischer Daten, zu kennen und umsetzen, um deren Unversehrtheit, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit während seiner Tätigkeitszeit für Vimar sowie nach Beendung des Vertragsverhältnisses zu versichern. Jeder Arbeitnehmer/Mitarbeiter ist für die in Erfahrung gebrachten sensiblen Daten verantwortlich und dazu verpflichtet, diese als vertraulich anzugeben und alle Sicherheitsmaßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit zu treffen. Jeder Arbeitnehmer/Mitarbeiter im Besitz vertraulicher Informationen ist für die Wahrung ihrer Vertraulichkeit verantwortlich und darf diese nur mit ausdrücklicher Genehmigung mitteilen. Alle durch einen Arbeitnehmer/Mitarbeiter im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit in Erfahrung gebrachten Informationen sind Eigentum von Vimar.
Vimar und seine Arbeitnehmer verarbeiten die Informationen unter voller Wahrung des Anspruchs auf Vertraulichkeit und Schutz der Privatsphäre der Betroffenen gemäß der einschlägigen Gesetzesbestimmungen. 

Insbesondere hat das Unternehmen:

  • eine Organisation zur Verarbeitung der Informationen und personenbezogenen Daten eingerichtet, die eine korrekte Unterscheidung der Funktionen und Verantwortlichkeiten sowie die Einhaltung der Datenschutzvorschriften gewährleisten soll;
  • die bei fremden Rechtsträgern, die an der Verarbeitung der vertraulichen Informationen mitbeteiligt sind, die Unterzeichnung der Vertraulichkeitsabmachung bzw. der Abmachung zur Verarbeitung personenbezogener Daten einholt.

Arbeitnehmer/Mitarbeiter, die allgemein nicht zugängliche Informationen in Erfahrung bringen, dürfen besagte Informationen nur mit größter Vorsicht und Umsicht nutzen und sie sowohl inner- wie auch außerhalb des Unternehmens keinen unbefugten Personen mitteilen. Diese Verpflichtung bleibt auch nach der aus welchem Grund auch immer erfolgten Beendung des Arbeitsverhältnisses bestehen.

q)      Schutz der Unternehmensgüter

Sämtliche Arbeitnehmer/Mitarbeiter sind zum Schutz der materiellen und immateriellen Unternehmensgüter zur beruflichen Sorgfalt verpflichtet, indem sie verantwortungsbewusst und konform mit den zur Nutzungsregelung verabschiedeten operativen Prozeduren handeln, ihren Einsatz genauestens belegen und nicht in einer anderer Weise verwenden, als dies zulässig ist. Die Vimar Rechner und E-Mail-Konten, wie auch die darin enthaltenen Informationen, sind Eigentum von Vimar und als solche für Aufgaben und Zwecke des Unternehmens zu benutzen. Insbesondere muss jeder Mitarbeiter:

  • die ihm anvertrauten Güter gewissenhaft und sparsam nutzen;
  • ein Unternehmensgut nur nach ausdrücklicher Genehmigung, in angemessener Weise sowie gemäß den Rechts- und Betriebsvorschriften für Unternehmenszwecke und genehmigten persönlichen Gebrauch nutzen.
  • eine unsachgemäße und/oder persönliche Nutzung der Unternehmensgüter vermeiden, wodurch Schäden, Effizienzeinbußen herbeigeführt werden können oder die wie auch immer mit dem Unternehmensinteresse unvereinbar ist.
  • davon absehen, Geschäftsmöglichkeiten, die sich aus der Nutzung von Unternehmensgütern sowie aus Betriebsinformationen oder -funktionen ergeben, für persönliche Zwecke zu nutzen;
  • Im Zusammenhang mit den informationstechnischen Applikationen ist jeder Mitarbeiter verpflichtet:
  • die in der Sicherheitspolitik des Unternehmens festgelegten Bestimmungen gewissenhaft einzuhalten, um die Funktionalität und den Schutz der informationstechnischen Systeme nicht zu gefährden;
  • die im “Management der informationstechnischen Daten” von Vimar vorgesehenen Bestimmungen zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren;
  • nicht auf Internetseiten mit unschicklichen, beleidigenden und wie auch immer nicht mit dem Unternehmensinteresse und der ausgeübten Tätigkeit vereinbaren Inhalten zu surfen.
  • davon absehen, die Betriebsressourcen zur Kopie, Anzeige, Verteilung oder Speicherung von Material zu nutzen, das gegen jegliches Marken-, Urheber-, Lizenzrecht oder gegen andere Rechte des geistigen Eigentums verstößt.
  • davon absehen, die genehmigte Software auf andere Geräte als die originalen zu kopieren.

r)      Soziale Netzwerke

Sämtliche Arbeitnehmer/Mitarbeiter haben sich bei Benutzung der sozialen Netzwerke an die Grundsätze der Vertraulichkeit, Integrität und Loyalität gegenüber dem Unternehmen zu halten. Sie dürfen darüber hinaus keine vertraulichen oder falschen Informationen über Vimar preisgeben, keine Fotos posten, in denen die Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Betriebsräume dargestellt sind, und müssen jegliche Kommentare unterlassen, die gegen die Grundsätze dieses Verhaltenskodex verstoßen und die Reputation von Vimar schädigen.

s)      Geschenke und Vergütungen

Vimar fordert seine Arbeitnehmer und Mitarbeiter auf, stets mit Ehrlichkeit und Integrität zu handeln.
Der Verhaltenskodex legt die Vimar-Politik im Zusammenhang mit der Entgegennahme und dem Angebot von Geschenken, Vergütungen, Spenden, Bewirtungen und Einladungen fest (die kostenlose Bereitstellung von Gütern und Leistungen zu Werbe- oder Public-Relations-Zwecken, nachstehend gemeinsam als 'Geschenke' bezeichnet).
Vimar räumt ein, dass während der Durchführung der üblichen Geschäftspraktiken Geschenke gemacht und/oder angenommen werden können.
Bestimmte Geschenke können allerdings als Aktionen seitens oder zugunsten von Vimar gedeutet werden, die darauf abzielen, einen unangemessenen Einfluss auszuüben oder einen Interessenkonflikt zu erzeugen, bzw. als Korruptionsversuch ausgelegt werden und von daher nicht nur rechtswidrig sind, sondern auch der Reputation von Vimar schaden.
Vimar, seinen Arbeitnehmern und/oder fremden Rechtsträgern ist es untersagt, Geschenke jeder Art mit einem für überhöht oder unüblich befundenen Wert zu machen, zu versprechen, anzubieten, anzufordern oder anzunehmen.
Das Anbieten oder Annehmen von Geschenken mit geringem Wert ist hingegen erlaubt, sofern dies eine Gepflogenheit im Rahmen der normalen Unternehmenstätigkeiten darstellt. Im Sinne dieses Verhaltenskodex gilt, dass der Wert von Geschenken mit geringem Wert 100 Euro oder einen gleichwertigen Betrag in fremder Währung nicht überschreiten darf.
Unbeschadet der vorgenannten Bestimmungen sind Geschenke mit höherem Betrag als angegeben (bis zu einem Höchstwert von 500 Euro) an Kunden zulässig, falls der jährliche Gesamtumsatz eine festgelegte Schwelle übersteigen sollte, die diesen Mehrwert rechtfertigt.
Den Familienangehörigen von fremden Rechtsträgern angebotene und von Familienangehörigen der Arbeitnehmer empfangene Geschenke sind unabhängig von ihrem Wert in jedem Fall abzulehnen.

VERSTÖSSE GEGEN DEN VERHALTENSKODEX UND SANKTIONEN

Kontrollen

Der Verhaltenskodex ist eines der fundierenden Elemente der Organisations-, Geschäftsführungs- und Kontrollvorgabe, deren Anwendung Vimar gemäß dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 231/2001 beschlossen hat.
Das interne Kontrollsystem ist mit Instrumenten und Methoden auszustatten, die potenziellen Unternehmensrisiken entgegenwirken können, um die Voraussetzung für eine sinnvolle Einhaltungsgarantie nicht nur der Gesetze, sondern auch der unternehmensinternen Vorschriften und Prozeduren zu schaffen.
Das Management hat sich ständig darum zu bemühen, dass die Verhaltensweisen den Bestimmungen des Kodex entsprechen, und muss bei Bedarf spezifische Prüfsysteme ausarbeiten.
Bei einem Verstoß gegen den Verhaltenskodex leitet die Gesellschaft Disziplinarmaßnahmen gegenüber der betreffenden Person ein. Die Unkenntnis oder unzureichende Kenntnis des Verhaltenskodex kann nicht als Ausschlussgrund von Sanktionen vorgebracht werden. Vimar setzt sich dafür ein, dass Lieferanten und Kunden den Verhaltenskodex einhalten.

Einhaltung des Verhaltenskodexes, Meldung der Verstöße an das Aufsichts- und Kontrollgremium (für Vimar S.p.A. Arbeitnehmer)

Das Befolgen der Bestimmungen des Verhaltenskodex gilt als wesentlicher Bestandteil der Vertragspflichten der Arbeitnehmer im Sinne und mit Wirkung von Art. 2104 des ital. Zivilgesetzbuchs. Das Befolgen der Bestimmungen des Verhaltenskodex gilt ebenfalls als wesentlicher Bestandteil der Verpflichtungen, die in keinem untergeordneten Arbeitsverhältnis stehenden Mitarbeiter und/oder Rechtsträger eingehen, die Geschäftsbeziehungen zu Vimar einhalten.
Die Manager und zuständigen Leiter des Unternehmens tragen eigenverantwortlich Sorge dafür, dass die Mitarbeiter des Unternehmens dessen Erwartungen nachvollziehen und in die Praxis umsetzen. Deshalb obliegt es den Managern und zuständigen Leitern sicherzustellen, dass die im Verhaltenskodex verlauteten Verpflichtungen umgesetzt werden.
Um die tatsächliche Anwendung des Verhaltenskodex zu garantieren, stellt Vimar – unter Wahrung der Privatsphäre und der individuellen Rechte – Informationskanäle bereit, über welche all diejenigen, die mögliche Verstöße gegen den Kodex im Rahmen des Unternehmens in Erfahrung bringen sollten, freimütig, unmittelbar und vertraulich dem Aufsichtsgremium Bericht erstatten können.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Verhaltenskodex integraler und wesentlicher Bestandteil der von der Gesellschaft angewandten Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollvorgabe ist, können Verstöße gegen den Verhaltenskodex ebenso wie Verstöße gegen die Vorlage über den digitalen Kanal auf der Website der Gesellschaft unter folgender Adresse eingerichtet www.vimar.com Whistleblowing eingereicht werden

Das Unternehmen stellt außerdem folgenden weiteren Kommunikationskanal zur Verfügung:
-           Brief an das Aufsichtsgremium an die Adresse ‘Organismo di Vigilanza Vimar S.p.A. bei Star S.r.l. Via Piave 22, 22060 Cabiate (CO)’ in geschlossenem Umschlag mit dem Vermerk ‘vertraulich’.

Was die Meldung eines erfolgten oder versuchten Verstoßes gegen die Bestimmungen des Verhaltenskodexes angeht, wird das Unternehmen dafür sorgen, dass niemand im Berufsumfeld Retorsionen, widerrechtliche Beeinflussungen, Belästigungen und Diskriminierungen erleidet, um dem Aufsichtsgremium einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex oder die internen Prozeduren gemäß den Whistleblowing-Bestimmungen und der gleichnamigen Prozedur im Intranet des Unternehmens gemeldet zu haben. Vimar hat einen von den Unternehmenskanälen unabhängigen speziellen Kanal zur Abwicklung der Meldungen bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex und das Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell unter Wahrung seiner Privatsphäre eingerichtet. Das Aufsichtsgremium wird der Meldung darüber hinaus unverzügliche Überprüfungen und, falls zutreffend, entsprechende Sanktionsmaßnahmen durch das Unternehmen folgen lassen.

Sanktionssystem

Ein erwiesener Verstoß gegen die im Verhaltenskodex festgehaltenen Grundsätze und die Prozeduren der internen Protokolle stellt die Vertrauensbeziehung zwischen dem Unternehmen und seinen Geschäftsführern, Arbeitnehmern i.a., Beratern und zu verschieden Zwecken tätigen Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Handels- und Finanzpartnern in Frage.
Die Verstöße werden prompt, unmittelbar und mit Schärfe verfolgt. Gegen die Urheber der Verstöße selbst werden - insofern zur Wahrung der Unternehmensinteressen erforderlich und den Bestimmungen des einschlägigen regulatorischen Rahmens entsprechend – angemessene und verhältnismäßige Disziplinar- und Sanktionsmaßnahmen ergriffen, u.z. unabhängig von der etwaigen strafrechtlichen Relevanz besagter Verhalten und der Einleitung eines Strafverfahrens, sollten sie eine Straftat darstellen.
Nach Anhörung des Aufsichtsgremiums geben die erwiesenen Verstöße gegen den Verhaltenskodex Anlass zu spezifischen Maßnahmen, die von der Personalleitung oder den zuständigen Unternehmensfunktionen ergriffen werden. Zur Erfüllung und Wahrung der einschlägigen Rechts- und Vertragsbestimmungen können erwiesene Verstöße sogar die Entfernung derselben Urheber aus dem Unternehmen bewirken.
Als Verstoß gegen den Verhaltenskodex gilt darüber hinaus jede Form der Retorsion gegen diejenigen, die mögliche Verstöße gegen den Kodex gemeldet oder Aufschluss über seine Anwendungsbestimmungen angefordert haben.
Die Folgewirkungen der Verstöße gegen den Verhaltenskodex und die unternehmensinternen Protokolle sind von all denjenigen, die Beziehungen zum Unternehmen unterhalten, ernsthaft in Rechnung zu stellen. Zu diesem Zweck veranlasst das Unternehmen die Bekanntgabe des Verhaltenskodexes und der unternehmensinternen Protokolle und/oder Prozeduren sowie die Mitteilung der bei Verstößen vorgesehenen Sanktionen und deren Verhängungsmodalitäten und -verfahren.
Zum Schutz ihres Images und zur Absicherung ihrer Ressourcen unterhält das Unternehmen keinerlei Beziehungen zu Rechtsträgern, die nicht beabsichtigen sollten, unter strikter Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen tätig zu sein, und/oder verweigern sollten, sich entsprechend den Werten und Grundsätzen des Verhaltenskodexes zu verhalten und die Prozeduren und Regeln beigefügter Protokolle zu befolgen.

 

UMSETZUNG DES VERHALTENSKODEX

Vorliegender Verhaltenskodex wird bekannt gegeben durch:

  • die Übergabe an die Vereinigten Gewerkschaftlichen Vertretungen und die Sicherheitsbeauftragten der Arbeitnehmer (RLS) zur gebührenden Kenntnisnahme und Mitteilung an alle Arbeitnehmer;
  • Aushängen auf den Anschlagtafeln des Unternehmens;
  • die Veröffentlichung im Intranet des Unternehmens;
  • die Veröffentlichung auf der Website des Unternehmens zur Kenntnisnahme seitens Lieferanten, Kunden und nicht zu Vimar gehörenden Dritten.