COVID-19

Informationen zu den obligatorischen Maßnahmen, um die Ausbreitung des COVID-19-Virus einzudämmen

Der Zugang zu den Vimar Betriebsräumen ist allen Personen untersagt, die:

  • eine Körpertemperatur über 37,5°C aufweisen;
  • grippeähnliche Symptome jedweder Art zeigen;
  • aus Risikogebieten laut Angaben WHO kommen;
  • keine Atemschutzmaske tragen, wobei chirurgische oder FFPx-Masken ohne Ventil vorgeschrieben sind.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass zur Bekämpfung und Eindämmung der Virusausbreitung als weitere notwendige Maßnahme für den Zugang zu den Vimar Niederlassungen die Messung der Körpertemperatur vorgesehen ist.

Datenschutzerklärung

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (“DSGVO” oder “Verordnung”) 

Art. 1. Identität und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen
VIMAR S.p.A. (“Verantwortlicher der Verarbeitung”) ist der Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten derjenigen Personen, denen Zugang zu dieser Niederlassung gewährt wird, wobei die Verarbeitung die für den hier angegebenen Zweck erhobenen Daten betrifft. Die Identitäts- und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sind:

  1. VIMAR S.p.A. Viale Vicenza 14, 36063 Marostica (VI)
  2. Formular für Anträge zum Datenschutz

Art. 2. Zwecke und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Für den Zugang zu den Räumlichkeiten in den Niederlassungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen ist die Messung der Körpertemperatur in Echtzeit notwendig. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass nur Personen zur Passage der betrieblichen Zugänge berechtigt sind, die:

  • während der letzten 14 Tage KEINEN persönlichen Kontakt mit positiv auf COVID-19 getesteten Personen gehabt haben;
  • KEINE grippeähnlichen Symptome aufweisen;
  • NICHT aus Risikogebieten laut Angaben der WHO kommen;

Das Unternehmen kann in diesem Sinne die Unterzeichnung einer Erklärung verlangen, um die Erfüllung der drei vorgenannten Bedingungen nachzuweisen

Diese Maßnahme ist zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 notwendig, auch gemäß dem am 14. März 2020 unterzeichneten und am 24. April 2020 aktualisierten "gemeinsamen Protokoll zur Reglementierung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus am Arbeitsplatz".
Das Protokoll wurde auf Gesuch des Präsidenten des Ministerrates, des Ministers für Wirtschaft, des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik, des Ministers für Wirtschaftsentwicklung und des Ministers für Gesundheit unterzeichnet. Diese haben das Treffen mit den Sozialpartnern zur Umsetzung der Maßnahme aus Artikel 1, Absatz 1, Ziffer 9) des Dekrets des Ministerpräsidenten vom 11. März 2020, die in Bezug auf die Berufs- und Produktionstätigkeiten Vereinbarungen zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden empfiehlt, gefördert.

Die Erhebung in Echtzeit der Körpertemperatur und die vorgenannten Erklärung stellen eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß der Europäischen Verordnung 679/2016 dar.

Als Zweck dieser Verarbeitung gilt ausschließlich die Vorbeugung der Ansteckung mit COVID-19. Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung seitens des Verantwortlichen der Verarbeitung (Art. 6 Buchstabe c) der DSGVO), mit anderen Worten die Implementierung der Sicherheitsprotokolle in Bezug auf die Ansteckungsgefahr im Sinne des Art. 1, Nr. 7, Buchstabe d) des Dekretes des Ministerpräsidenten vom 11. März 2020. Die Einwilligung in die Erhebung in Echtzeit der Körpertemperatur stellt eine für den Zugang zu den Räumen notwendige Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Eine etwaige Verweigerung hat die Nichterfüllung seitens des Verantwortlichen der Verarbeitung einer rechtlichen Verpflichtung und Ihrerseits die Untersagung des Zugangs zu den Räumen zur Folge.

Art. 3. Kategorien von Rechtsträgern, denen der für die Verarnbeitung Verantwortliche die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen mitteilt
Alle laut dieser Datenschutzerklärung erhobenen personenbezogenen Daten werden von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen bzw. von Dritten verarbeitet, die im Auftrag des Verantwortlichen jeweils als Beauftragte gemäß Art. 2m des gesetzesvertretenden Dekrets 101/2018 oder als Auftragsverarbeiter handeln.

Art. 4. Aufbewahrung der personenbezogenen Daten
Der Verantwortliche der Verarbeitung verwahrt die Angaben zur Ausführung der Kontrolle, ohne die Daten der Körpertemperatur zum Zeitpunkt der Kontrolle zu registrieren, soweit die Temperatur nicht 37,5° überschreitet; in diesem Fall wird die Registrierung aufbewahrt, um die Gründe zu belegen, die den Zugang zu den Betriebsräumen verhindert haben. Alle auf der Grundlage dieser Datenschutzerklärung gesammelten personenbezogenen Daten werden vom Verantwortlichen der Verarbeitung für den im Protokoll des 24.04.2020 angegebenen Zeitraum aufbewahrt. Nach dem Ende des Ausnahmezustands werden jedenfalls alle vom Verantwortlichen der Verarbeitung im Sinn der vorliegenden Datenschutzerklärung aufbewahrten personenbezogenen Daten durch den Verantwortlichen der Verarbeitung gelöscht.

Art. 5. Übermittlung an Dritte
Keine der vom Verantwortlichen der Verarbeitung erhobenen personenbezogenen Daten werden außer in den vom Gesetz spezifisch vorgesehenen Fällen (z.B. bei Anfrage der sanitären Behörde zwecks Rückverfolgung der eventuellen engen Kontakte eines auf COVID-19 positiv getesteten Beschäftigten) verbreitet oder Dritten mitgeteilt.

Art. 6. Übermittlung an Drittländer
Keine der im Sinn dieser Datenschutzerklärung gesammelten personenbezogenen Daten wird an Drittländer übermittelt und dort aufbewahrt.

Art. 7. Rechte der betroffenen Person
Der Verantwortliche der Verarbeitung informiert Sie, dass Sie im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten alle laut der Verordnung vorgesehenen Rechte wahrnehmen können, insbesondere:

  • das Recht auf Auskunft nach Art. 15 der Verordnung
  • das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 der Verordnung
  • das Recht auf Löschung (das Recht auf Vergessenwerden) nach Art. 17 der Verordnung
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 der Verordnung

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Verordnung verstößt, haben Sie unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.

 

 

Marostica, den 4. Mai 2020