Whistleblowing

Entsprechend den Bestimmungen des GvD-Nr. 24/2023, mit dem die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, umgesetzt wird, hat Vimar S.p.A. seinen bereits zuvor angenommenen internen Kanal für die Verwaltung der Meldungen aktualisiert, um ihn an die oben genannten Rechtsvorschriften anzupassen. Verstöße gegen die oben genannten Rechtsvorschriften (siehe unten) können dann über diesen Kanal gemeldet werden, wobei die Vertraulichkeit des Meldenden, der gemeldeten Person und des Inhalts der Meldung gewahrt bleibt. 
Diese Meldungen können sich im Rahmen von Unternehmen, die (i) im letzten Jahr durchschnittlich mehr als 50 ständige oder befristete Arbeitnehmer beschäftigt haben und (ii) ein Organisations-, Management- und Kontrollmodell gemäß GvD-Nr. 231/01 eingeführt haben, können sich auf Folgendes beziehen:


i. Rechtswidriges Verhalten im Sinne des GvD-Nr. 231/01 oder Verstöße gegen das vom Unternehmen betriebene Organisationsmodell;
ii. Meldungen über Handlungen oder Unterlassungen, die gegen EU-Recht oder EU-Handlungen verstoßen, die in Anhang A des GvD-Nr. 24/2023 aufgeführt sind (z.B. Verstöße in den Bereichen öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Produkte und Märkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit und -konformität, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit, Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netzen und Informationssystemen);
iii. Handlungen oder Unterlassungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union im Sinne von Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die im einschlägigen abgeleiteten Recht der Union aufgeführt sind;
iv. Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, einschließlich Verstöße gegen die Wettbewerbsregeln und die Regeln für staatliche Beihilfen der Europäischen Union, sowie Verstöße gegen den Binnenmarkt im Zusammenhang mit Handlungen, die gegen die Körperschaftssteuervorschriften verstoßen, oder Mechanismen, die darauf abzielen, einen Steuervorteil zu erlangen, der den Zweck oder das Ziel des geltenden Körperschaftssteuerrechts vereitelt;
v. Handlungen oder Verhaltensweisen, die den Zweck oder das Ziel der Bestimmungen von Rechtsakten der Union in den in den vorstehenden Absätzen genannten Bereichen vereiteln.

Der interne Vimar S.p.A. Kanal für die Verwaltung der Meldungen.

Für die Verwaltung der oben beschriebenen Meldungen stellt Vimar S.p.A. eine IT-Plattform zur Verfügung, die über den vorliegenden Bereich der Unternehmens-Website zugänglich ist. 
Über diese Plattform können alle Meldenden (Angestellte, Selbständige, Freiberufler, Berater, Mitarbeiter, Freiwillige und Auszubildende, Anteilseigner oder Personen mit Verwaltungs-, Leitungs-, Kontroll-, Aufsichts- oder Vertretungsfunktionen im Unternehmen) ihre Meldungen auf vertrauliche Weise übermitteln. Die Meldung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.

Der Zugang zur Plattform erfolgt durch Registrierung mit den eigenen Daten an den Servern der diesen Dienst anbietenden Gesellschaft, die die Daten mithilfe eines Verschlüsselungssystems aufbewahrt und die Vertraulichkeit der Daten gewährleistet (in jedem Fall kann Vimar die Anmeldedaten nicht einsehen, außerdem wird der Zugang von Vimar nicht registriert).
Empfänger der Meldungen ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft, ein drittes, unparteiisches und für die Bearbeitung von Meldungen ausreichend eingewiesenes Organ, das die erforderlichen Untersuchungen unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit des Meldenden, der gemeldeten Person und des Inhalts der Meldung sowie unter Einhaltung der Bestimmungen durchführt gem. GvD-Nr. 24/2023 festgelegten Verfahren erfolgte. 
Der gesamte Verwaltungsprozess der Meldungen erfolgt zudem unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen lt. Verordnung EU 679/2016. 
Außerdem teilen wir Ihnen mit, dass, sofern die Voraussetzungen lt. GvD-Nr. 24/2023 vorliegen, auch die Möglichkeit besteht, eine Meldung über den von der ANAC zur Verfügung gestellten externen Kanal vorzuschlagen oder eine Meldung durch öffentliche Bekanntgabe zu erstellen. 
Schließlich wird darauf hingewiesen, dass die Person, die eine Meldung macht, keinen Vergeltungsmaßnahmen, auch nicht indirekt, ausgesetzt sein darf (einschließlich Entlassung, Suspendierung, Degradierung, Nichtbeförderung, Herabstufung, negative Referenzen usw.), wenn sie zum Zeitpunkt der Meldung berechtigte Gründe zu der Annahme hatte, dass die Informationen über die gemeldeten, öffentlich bekannt gemachten oder angeprangerten Verstöße der Wahrheit entsprachen und unter die Verhaltensweisen fielen, die nach den Rechtsvorschriften über die Meldung von Missständen zu melden sind, und wenn die Meldung gemäß den im GvD-Nr. 24/2023 festgelegten Verfahren erfolgte.

Zugang zur Plattform

Beim ersten Zugang wird der Meldende zur Registrierung und Erstellung eines Kontos aufgefordert.
Nach Zugang mit den Anmeldedaten kann die Meldung eingegeben, indem alle Felder ausgefüllt und etwaige für die Bewertung derselben nützlichen Unterlagen bereitgestellt werden. Sobald das Ausfüllen abgeschlossen ist, wird die Meldung versandt.
Entsprechend den Bestimmungen des GvD-Nr. 24/2023 erhält der Meldende innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Meldung eine Empfangsbestätigung und innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Meldung oder andernfalls nach Ablauf der siebentägigen Frist nach Einreichen der Meldung einen entsprechenden Nachweis.
Der Meldende kann in jedem Fall jederzeit auf seinen Account zugreifen, um den Status der gesendeten Meldung zu überprüfen, und der für die Prüfung der Meldung zuständigen Stelle weitere Informationen oder dem Nachweis der gemeldeten Fälle zweckdienliche Unterlagen bereitstellen.